KULTURPASS BURGENLAND
HUNGER AUF KUNST UND KULTUR
Auch Menschen mit finanziellen Engpässen haben ein Recht auf Kunst und Kultur: Der Kulturpass macht es möglich. Mit diesem Ausweis erhalten finanziell benachteiligte Menschen auch im Burgenland freien Eintritt in zahlreichen kulturellen Einrichtungen in allen Bundesländern. Die im Jahr 2003 vom Schauspielhaus Wien in Kooperation mit der Armutskonferenz ins Leben gerufene Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“ versteht sich als Initiative, die die Bedeutsamkeit und Zugänglichkeit von Kunst und Kultur für alle Menschen in den Mittelpunkt stellt.
KULTURPASS ÖSTERREICH - DIE NATIONALE EINTRITTSKARTE
Der Verein ARGUMENTO hat mit dem Jahr 2016 in Österreich den „Lückenschluss“ vollzogen und ist für die Koordination sowie Leitung der Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“ im Burgenland zuständig. Der Kulturpass ist österreichweit gültig, d.h. freier Eintritt wird in jedem an der Aktion teilnehmenden Kulturbetrieb und somit in allen Bundesländern (außer in Kärnten) gewährt. Der Kulturpass Kärnten wird in Form einer Scheckkarte direkt vom Land ausgestellt – 70 Partner gewähren den jährlich rund 700 Inhabern freien Eintritt bzw. Ermäßigungen bei Veranstaltungen. Der Kulturpass der Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“ ist in diesem Bundesland NICHT gültig.
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Anspruchsberechtigt sind unter anderen Bezieher*innen von AMS-Leistungen, Notstandshilfeempfänger*innen, Personen, die Sozialhilfe, Mindestpension- oder Mindestsicherung beziehen, sowie Asylwerber*innen. Die nationale Eintrittskarte ist landesweit bei rund 40 Ausgabestellen, welche die Anspruchsvoraussetzungen prüfen, erhältlich: In den Geschäftsstellen des AMS, den Sozialberatungsstellen der Caritas, der Diakonie, den Frauenberatungsstellen, der Krebshilfe, beim KOBV, dem Österreichischen Integrationsfonds, ÖZIV Eisenstadt, pro mente und den Ausgabestellen der Team Österreich Tafel des Roten Kreuzes sowie der Pannonischen Tafel.
ZUGANG ZU KUNST UND KULTUR - 110 MAL IM BURGENLAND
Über 40 Kultureinrichtungen nehmen derzeit an der Aktion teil, Museen und Sehenswürdigkeiten (Schlösser und Burgen) sowie Galerien gewähren kostenlosen Eintritt. Mindestens zwei Prozent des vorhandenen Kartenkontingents stellen unter anderen das Offene Haus Oberwart, die erbse, Limmitationes, sowie KuKuK Bildein zur Verfügung. Mit dabei sind außerdem die Burgenländischen Volkshochschulen an allen Standorten, sowie alle Bibliotheken im Burgenland. Bei Festivals, Kabaretts, Theater und Konzertveranstaltungen ist Kulturpassinhaber*innen ebenso ein Platz sicher wie bei der Sommerakademie in der Friedensburg und Veranstaltungen des Volksliedwerks im Rahmen des aktuellen Kulturschwerpunktjahres.
In den teilnehmenden Bibliotheken entfallen die Einschreibe- und Verleihgebühren. Umfangreiche Informationen zu den Kooperationspartnern in den anderen Bundesländern sind unter www.kulturpass.at sowie www.hungeraufkunstundkultur.at abrufbar.
Broschüre der Projektpartner - 2022
AUSGABESTELLEN UND KULTURBETRIEBE |
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ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE
RESOLUTION 217 A (III) DER VEREINTEN NATIONEN, ART.27
1. Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
2. Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
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